Zahlungsbedingungen/Storno
1.) Geltungsbereich
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die zwischen Ponyhof Hand-in-Hand (nachfolgend Betrieb genannt) und dem Kunden bzw. dem gesetzlichen Vertreter abgeschlossenen Verträge über die Abhaltung von Reittherapieeinheiten, Reitpädagogikeinheiten und Durchführung von Sonderprogrammen.
2.) Gegenstand der Vereinbarung
Gegenstand des Vertrags ist die Durchführung von Reittherapieeinheiten, Reitpädagogikeinheiten, Reitvorschuleinheiten und Sonderprogramme. Der Vertrag kommt zustande, indem sich der Kunde in unserem Online-Buchungssystem registriert, den dabei entstandenen Anmeldebogen unterschrieben im Betrieb abgibt und der Betrieb durch Aktivierung bzw. Freischaltung zustimmt. Bei Minderjährigen, bevormundeten Personen muss die Unterschrift durch die Erziehungsberechtigten, Vormund erfolgen.
Je nach Vereinbarung und Freischaltung kann die Einheit durch individuelle Buchung von Terminen über das Buchungssystem und/oder als regelmäßiger Stammplatz erfolgen. Die Zuweisung der Stammplätze erfolgt durch den Betrieb.
Der Unterricht erfolgt als Einheit in Theorie und Praxis am Pferd. Die Entscheidung über den Unterrichtsinhalt und den Ausführungsort obliegt der Reitpädagogin und Reittherapeutin (der Einfachheit halber im Text infolge nur noch als Reittherapeutin bezeichnet).
Die Dauer der Einheit richtet sich nach dem ausgewählten Angebot und beinhaltet die Versorgung des Pferdes vor und nach der Einheit. Diese erfolgt durch den Kunden gemeinsam mit der Reittherapeutin. Nicht pünktliches Erscheinen reduziert die Einheit um die Verspätung. Im Regelfall beginnt die Reittherapeutin mit den Vorbereitungsarbeiten bei Verspätung.
Für den Unterricht stehen Reitplatz, Weide und Ausreitgelände zur Verfügung. Für längere Sonderprogramme zusätzlich Stüble oder Kinderhaus.
3.) Risiko und Haftung
Das Reiten erfolgt auf eigene Gefahr. Reiten birgt grundsätzlich ein Risiko, da das Verhalten der Tiere nicht immer vorhergesehen werden kann.
a. Haftung
Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr. Eine Unfallversicherung sowie eine Haftpflichtversicherung der Kunden werden empfohlen.
Insbesondere weisen wir darauf hin, dass durch den Betrieb, seine gesetzlichen Vertreter und/oder Erfüllungsgehilfen für Unfälle und Schäden, die während der Zeit des Aufenthaltes im Stall und auf dem Reitgelände sowie sonst im Zusammenhang mit der Ausübung des Reitens geschehen, eine Haftung nur soweit übernommen wird, als der Schaden auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der verantwortlichen Person beruht.
Bei Vorsatz oder Fahrlässigkeit Dritter ist jegliche Haftung ausgeschlossen.
Haftungsansprüche müssen unmittelbar und unverzüglich nach dem Schadensereignis angemeldet werden.
Der Betrieb haftet nicht für Verlust von mitgebrachter Kleidung, Geld oder sonstiger Wertgegenstände.
b. Aufsichtspflicht
Die Erziehungsberechtigten werden nicht aus der Aufsichts- und Haftungspflicht entlassen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen dass die Aufsichtspflicht bei Kindern /Reittherapie- klienten, die eine dauernde Beaufsichtigung im Alltag benötigen, nur in der bezahlten Einheitszeit auf die Reittherapeutin übergeht. Bei Sonderprogrammen in denen Betreuungspersonal mit auf dem Hof anwesend ist übernimmt die Reittherapeutin nur die Beaufsichtigung des Klienten der mit ihr am Pferd therapiert wird. Bei sehr schwierigen Klienten kann dabei auch die Unterstützung durch das Betreuungspersonals von der Therapeutin angefordert werden. Personen die im Alltag nicht ohne Begleitung auskommen sind persönlich von den Betreuern der Reittherapeutin zu übergeben und müssen pünktlich abgeholt werden. Bei Nichtabholung entstehen Betreuungskosten von 1 E pro Min ab 5 Min. Verspätung.
c. Hinweise
Reitplätze, Koppeln, Pferdeboxen u.ä. dürfen nicht ohne ausdrückliche Erlaubnis betreten werden. Der Ponyhof kann nur nach Terminvereinbarung besucht werden. Das Füttern der Pferde ist nicht gestattet. Spontane Besuche sind nur an der Straße bis zum Reitplatzbereich möglich.
d. Helmpflicht
Alle Reiter müssen beim Reiten einen Reithelm oder Fahrradhelm nach gültiger Euronorm tragen. 1 Helm bis Kopfgrösse 54 steht im Notfall zur Verfügung und kann ausgeliehen werden.
e. Weitere Ausrüstung der Reiter
Das Tragen von folgender, geeigneter Kleidung während des Reitunterrichts ist Plicht: Trainingshose, Leggins oder Reithose, feste Schuhe (Turnschuhe, Wanderschuhe wenn mit Gurt geritten wird /Stiefel mit Absatz die über den Knöchel reichen wenn mit Steigbügeln geritten wird . Das Tragen von Reithandschuhe wird empfohlen beim Reiten mit Zügeln und den Longierprogrammen. Bei ungeeigneter Kleidung und/oder Schuhwerk ist die Teilnahme am Unterricht nicht möglich. Lange Kordeln, offene Haare, langer Schmuck ist zu vermeiden.
Essen, Bonbons und Kaugummi kauen ist während der Einheit zu unterlassen, In den Sonderprogrammen findet dies in der dafür vorgesehenen Zeit, abseits vom Pferd, statt. Trinkflasche in der warmen Jahreszeit erwünscht.
Die Kunden bzw. deren Sorgeberechtigte bestätigen, dass sie körperlich und geistig dazu in der Lage sind, an den Einheiten teilzunehmen. Vorhandene gesundheitlicheProbleme, die in den Einheiten entgegenstehen könnten, sind vor der Einheit mitzuteilen. Eine nötige Notfallmedikation ist mitzubringen und die Reittherapeutin zu informieren und einzuweisen. Bei Unsicherheiten bleibt die Betreuungsperson mit anwesend um geeignete Massnahmen einzuleiten. Kunden mit mehr als ganz leichter Pferdehaarallergien können nicht an den Programmen teilnehmen.
Zum Wohle unserer Pferde besteht eine Gewichtsgrenze der Reiter von 75kg sofern nur Schritt geritten wird. Bei schnelleren Gangarten gilt die Gewichtsgrenze von 70 kg. Im Zweifelsfall wird der Kunde gewogen.
g. Fotografieren
Das Recht am eigenen Bild untersagt es mir Fotos zu machen und zu veröffentlichen. Viele Eltern wünschen sich Fotos und dürfen sie auch gerne selber von ihren Kindern machen. Ich bin es gewohnt dass es Fotos von mir gibt und auch damit einverstanden wenn ich auf ihren Fotos mit oben bin. Einmalig lasse ich sie eine Fotoerlaubnis ausfüllen mit seperatem Formular wenn ich von ihrem Kind Fotos machen darf. Falls ich ein Foto veröffentlichen möchte ersuche ich mit einer schriftlichen Genemigung seperat darum.
4.) Vergütung
Die Vergütung richtet sich nach der aktuellen Preisliste. Sollten die Preise angepasst werden, wird dies vorher kommuniziert.
Einzelreitstunden, Ausritte, Kurse oder sonstige Veranstaltungen müssen bei Anmeldung bezahlt werden.
Für Schnupperstunden ist im Ausnahmefall eine Barzahlung möglich. Schnupperstunden unterliegen dem normalen Tarif.
5.) Unterrichtsausfall
Fällt der Unterricht aus betrieblichen Gründen aus, so wird ein Ersatztermin angeboten. Dies gilt nicht für Reitstunden, die aufgrund von höherer Gewalt abgesagt werden müssen. Bei extremen Witterungsverhältnissen gewähren wir nach tel. Rücksprache von Oktober bis April kostenfreie Stornierungsmöglichkeiten für den Febs-Ponyclub und die Reittherapie.
Fällt der Unterricht aus Gründen aus, die im Risikobereich des Reitschülers liegen, wird eine Rückvergütung nicht in Anspruch genommener Reitstunden nicht gewährt.
6.) Buchung und Absage von Reitstunden
Die Buchung und Stornierung von Teilnahmen erfolgt generell ausschließlich über das Online-Buchungssystem und ist verbindlich.
Kann ein Termin nicht wahrgenommen werden, so ist die Teilnahme möglichst frühzeitig über das Online-Buchungssystem zu stornieren, damit der Platz für andere Teilnehmer frei wird.
Wird eine Anmeldung zu einer individuellen Reitstunde rechtzeitig vor Ablauf der Stornofrist (36 Stunden vor dem Termin) storniert, so wird das verwendete Guthaben gutgeschrieben und kann für eine spätere Buchung verwendet werden. Eine Auszahlung ist nicht möglich. Im Febs Ponyclub ist die Sendung eines den Teilnahmebedingungen entsprechenden Ersatzteilnehmers möglich sofern eine Benachrichtigung des Ponyhofs erfolgt.
Wird die Teilnahme an einem Stammplatz (Doppelstunde Reitvorschule) storniert, so besteht kein Anspruch auf einen Ersatztermin. Aus Kulanz kann der Termin an einen Ersatzteilnehmer weitergegeben werden oder gemeinsam mit dem zweiten Teilnehmer die Einheit verschoben werden. Ist der zweite Teilnehmer nicht einverstanden muss der Fairness halber dem verbleibenden Teilnehmer die Einheit trotzdem gegeben werden und wird um 15 Min. gekürzt. Diese 15 Min. werden dem Konto gutgeschrieben.
Bei kurzfristiger Absage nach Ablauf der Stornofrist oder Nichtabsage wird die Reitstunde normal verrechnet. Individuelle Absprachen bei längerer Krankheit oder ähnlichem sind möglich.
7.) Vertragslaufzeit und Kündigung des Reitschulabos
Ein Vertrag beginnt mit der Abgabe des Anmeldebogens und bis zum Aufbrauch desGuthabens. Das Guthaben ist innerhalb von 48 Monaten aufzubrauchen oder verfällt zu Gunsten des Ponyhofs. Individuelle Verlängerung in Sondersituationen sind verhandelbar sofern sie vor Ablauf der 48 Monate berhandelt werden.
8.) Buchung und Absage von einer Kursteilnahme
Die Bezahlung der Reitkurse erfolgt in 2 Raten. Die 1. Rate in Höhe von 50% der Kursgebühr wird bei Buchung fällig, die 2. Rate (50% der Kursgebühr) ist in der Woche vor Lehrgangsbeginn auf das genannte Konto zu überweisen.
Die Unterbringungsmöglichkeiten sowie die Kosten für die Unterbringung eines Gastpferdes können vorab beim Veranstalter erfragt werden.
Stornierungen bis 4 Wochen vor Lehrgangsbeginn sind kostenlos. Bei Stornierungen zwischen 4 Wochen und 14 Tage vor Lehrgangsbeginn werden 50% des Kurspreises als Stornogebühr fällig. Bei Stornierungen weniger als 14 Tage vor Lehrgangsbeginn wird der gesamte Kaufpreis als Stornogebühr fällig.
Bereits getätigte Anzahlungen werden nach Abzug der Stornogebühren im Reitbuch als Wertguthaben gutgeschrieben und können z.B. für den Kauf anderer Kurse eingesetzt werden.